2. Gemeinsam nutzen

Die BewohnerInnen werden bei der Nutzung der Gemeinschaftsräume miteinbezogen.

Folgende Gemeinschaftsräume können zum Beispiel entstehen:

  • Gemeinschaftsküche
  • Werkstatt
  • Bewegungsraum
  • Kinderspielraum

Alle Bewohnerinnen und Bewohner können die Ausstattung dieser Räume mitbestimmen. Dafür ist ein Budget vorgesehen.

Gemeinsam legen sie mit der Hausverwaltung fest, wie die Räume jeweils genutzt werden sollen und welche Regeln für die Benutzung gelten sollen, damit sich möglichst alle wohl fühlen. Es wird eine Gruppe mit einer verantwortlichen Ansprechperson gebildet, die sich längerfristig um die Organisation der Räume kümmert.

Auch beim Freiraum ist Mitsprache möglich. Die Mitbestimmung umfasst hier zwei Phasen.

Die 1. Phase ist schon vor Bezug. Sie können anhand eines Fragebogens mitbestimmen wie die Höfe gestaltet werden sollen. Für die BewohnerInnen im Erdgeschoß stehen auch unterschiedliche Pflanzen zur Auswahl.

In der 2. Phase geht es um die Gestaltung der Terrassen vor den Gemeinschaftsräumen. Mit den BewohnerInnen werden Bereiche zum Gärtnern, Spielmöglichkeiten und Treffpunkte gestaltet.

Der Freiraum im Aussenbereich bietet vielfältige Möglichkeiten.